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Wichtige Informationen von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht

  • Autorenbild: Andreas Link
    Andreas Link
  • 22. Feb. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Nils Güggi, Leiter der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) weist im Newsletter vom Februar 2024 auf zwei wichtige Punkte für alle Stiftungen hin, welche unter der Aufsicht der ESA stehen.


  1. Da die Formulare auf EasyGov auf Grund juristischer Details teilweise angepasst werden müssen, ist eine Eingabe der Jahresberichterstattung 2023 erst ab Ende März / Anfang April 2024 möglich. Wer bei EasyGov registriert ist, wird selbstverständlich automatisch informiert, sobald die Formulare freigeschaltet sind.

  2. Ganz wichtig für alle (kleineren Stiftungen), welche die Jahresberichterstattung bisher auf dem Postweg eingereicht haben: Sie müssen Ihre Stiftung auf EasyGov bis zum 15. März 2024 registrieren. Eine analoge Einreichung ist danach zwar immer noch möglich, jedoch mit 50 Franken Mehrkosten verbunden und, ob Sie es glauben oder nicht: das Handling via EasyGov ist wirklich sehr einfach und Sie werden dem Papierkram aus analogen Tagen nicht mehr nachtrauern.





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